Arbeitsfriede

Arbeitsfriede
Ạr|beits|frie|de, (häufiger:) Ạr|beits|frie|den, der <o. Pl.>:
dem Arbeitsrecht gemäßer, konfliktfreier Zustand des Verhältnisses zwischen Arbeitgeber u. Arbeitnehmer:
den Arbeitsfrieden gefährden.

* * *

Ạr|beits|frie|den, (geh. auch:) Arbeitsfriede, der: dem Arbeitsrecht gemäßer, konfliktfreier Zustand des Verhältnisses zwischen Arbeitgeber u. Arbeitnehmer: den Arbeitsfrieden wiederherstellen, stören.

Universal-Lexikon. 2012.

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